Der Begriff der Menschenrechte formuliert die Verbindung zweier Komponenten. Es geht um Rechte, die mit dem Menschsein als solchem gegeben sind. Den ethischen Grund dafür bietet die Menschenwürde, die in jedem Menschen gleichermaßen zu respektieren ist. Dieser universelle Anspruch lässt sich verdeutlichen, wenn Menschenrechte von anderen Rechtskategorien abgegrenzt werden - etwa von den Staatsbürgerrechten, die an die Staatsangehörigkeit eines Staates gebunden sind, oder von den vielen rechtlichen Normen zum Beispiel im Miet- oder Arbeitsrecht, die sich auf die Rollen der Menschen als Vermieter und Mieter oder Arbeitgeber und -nehmer beziehen. Im Unterschied dazu knüpfen die Menschenrechte weder an Bedingungen noch an bestimmte Rollen an sondern gelten für jeden Menschen gleichermaßen. Bildhaft wird davon gesprochen, dass die Menschenwürde und -rechte dem Menschen angeboren seien. Respekt für die Menschenwürde zeigt sich darin, dass jeder Mensch als ein Subjekt freier Selbstbestimmung und freier Mitbestimmung geachtet wird und dies auch rechtlich abgesichert ist. Als Rechtsansprüche sind die Menschenrechte wesentliche Freiheitsrechte.