Häufig gestellte Fragen zum Bundesjugendschreiben

Was kostet das Bundesjugendschreiben?

Die Kosten für das Bundesjugendschreiben setzen sich aus zwei Teilen zusammen:
1. Grundbetrag:
– 7,00 €¹ pro Veranstalter

2. Urkunden:
– 1,30 € pro Teilnehmer² (2,30 € für Teilnehmer ab 27 Jahren)

– 3,00 € pro Staffel im Staffelwettbewerb


¹ Der Grundbetrag enthält alle nötigen Werbemittel, Ansagetexte, Textvorlagen, Ergebnis- und Siegerlisten.
² Bei Online-Abgabe der Ergebnisse. Bei Abgabe analoger Ergebnislisten 1,80 €/Teilnehmer (2,80 € für Teilnehmer ab 27 Jahren)

Wie funktioniert das Bundesjugendschreiben und wie laufen die einzelnen Wettbewerbe ab?

Eine kurze Zusammenfassung des Bundesjugendschreibens und Erklärungen zu den Wettbewerben und ihrem Ablauf finden Sie hier.

Ich habe mich noch nicht als Veranstalter registriert, der Wettbewerb läuft aber schon. Kann ich mit meinen Schülern doch noch teilnehmen?

Ja, das können Sie ohne Probleme! Melden Sie sich einfach als Veranstalter an und Sie erhalten Zugang zu den Wettbewerbstexten. Veranstalteranmeldungen sind während des gesamten Durchführungszeitraums des 51. Bundesjugendschreibens möglich, auch nach Meldeschluss für die Ergebnislisten!

Wann ist Meldeschluss?

Der Meldeschluss für die Ergebnisse des 51. Bundesjugendschreibens ist der 1. Juni 2024. Voraussichtlich am 3. Juni 2024 werden die Ergebnisse veröffentlicht.

Kann ich auch nach Meldeschluss noch Korrekturen vornehmen oder Ergebnisse eingeben?

Ja, das ist problemlos möglich. Urkunden stellen wir nach wie vor aus, allerdings gehen diese Teilnehmer nicht mehr in die Siegerliste des Bundesjugendschreibens 2024 ein, die mit Ablauf des 1. Juni 2024 festgeschrieben wird. Sie können das Bundesjugendschreiben also auch problemlos nach dem 1. Juni durchführen, da die Wettbewerbstexte erst im Jahr 2025 ins Textarchiv aufgenommen werden.

Was passiert mit den eingegebenen Ergebnissen, wenn ich den Urkundendruck nicht bis zum Meldeschluss veranlasse?

Mit dem Meldeschluss werden automatisch alle erfassten Ergebnisse zum Druck freigegeben, die noch nicht bereits gedruckt sind. Achten Sie bitte darauf, dass Sie eventuelle Testeingaben rechtzeitig löschen.

Wie kann ich erkennen, ob meine Daten verarbeitet und die Urkunden ausgedruckt wurden?

Jedes eingegebene Ergebnis hat in der Listenansicht einen Status. Dieser ist „Wartet auf Ihre Freigabe“, so lange Sie den Druck noch nicht freigegeben haben. Mit Ihrer Freigabe ändert er sich auf „zum Druck freigegeben“, später auf „Druckjob erstellt“ und „gedruckt“. Sobald die Urkunden auf dem Postweg sind, steht dort „versandt“.

Wie lange speichern Sie die Ergebnisse des Bundesjugendschreibens?

Die Ergebnisse eines Bundesjugendschreibens werden von uns im vierten Jahr nach der Durchführung gelöscht. Bis dahin sind sie über das BJS-Portal abrufbar. Sollten Sie bereits vorher eine Entfernung wünschen, so kontaktieren Sie uns bitte.

Wer kann mir weiterhelfen bei weiteren Fragen?

Schicken Sie uns am besten eine E-Mail an bjs@bjckm.de – und wir kümmern uns um schnellstmögliche Antwort oder Hilfe!

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